LEVVE UN LEVVE LOSSE e.V.

Freundeskreis Marie-Luise Nikuta & Förderkreis Kölnischen Liedgutes

Satzung

Geschäftsordnung

 1            Leitlinien

1.1           Definition

Der LEVVE UN LEVVE LOSSE E.V. – FREUNDESKREIS MARIE-LUISE NIKUTA & FÖRDERKREIS KÖLNISCHEN LIEDGUTES (im Folgenden auch „Freundeskreis“, „Freundes- und Förderkreis“ oder „FK“) ist die Förderung und Kultivierung des kölnischen Brauchtums in Form seines kölnischen Liedgutes und insbesondere eine Dokumentation über Marie-Luise Nikuta, ihr Leben und Wirken aufzubauen und die Erinnerung an ihr Schaffen auch im öffentlichen Raum zu bewahren.

Mitglied können männliche, weibliche und diverse Personen werden, unabhängig von sexueller Orientierung, Herkunft und Religion.

Im Interesse der Lesbarkeit wird nachfolgend auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstver­ständlich sind immer Frauen, Männer und Diverse gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter an­gesprochen wird.

 2.           Vereinsstruktur

Der Freundeskreis besteht aus den „Freunden“ (aktiven Mitgliedern) sowie den „Förderern“ (passive Fördermitglieder). Beide Mitgliedergruppen unterstehen gleichermaßen dem Vorstand.

Die Freunde sollen sich möglichst in mindestens einem der folgenden Bereiche aktiv einbringen:

·                    Mitgliedergewinnung

·                    Veranstaltungen (interne und externe Vereinsaktivitäten und -veranstaltungen)

·                    Denkmal (Schaffung eine öffentlich zugänglichen Erinnerungsortes für Marie-Luise Nikuta)

·                    Archiv (Aufbau und Zugänglichmachung eines Archives über das Leben und Wirken von Marie-Luise Nikuta)

·                    Vernetzung (Austausch mit Kölner Mundartkünstlern und Publikationen über das kölnische Liedgut)

·                    Weiterentwicklung (Pflege und innovative Behandlung des karnevalistischen Liedguts)

In jedem Bereich sollten individuelle Ziele und Maßnahmen zur Verwirklichung des jeweiligen Zweckes des Bereiches gemeinsam und nach Vorgaben oder Leitlinien durch den Vorstand entwickelt werden.

Förderer können sich um die aktive Teilnahme an den unterschiedlichen Bereichen bewerben.

 2.1           Vorstand

Der Freundeskreis wird von einem vierköpfigen Vorstand geführt, der sich aus den Reihen der Freunde zusammensetzt. Wahl und Amtszeit der Vorstandsmitglieder sind in der Satzung geregelt.

Der Vorstand und seine Ressorts:

·        Präsident & Erster Vorsitzender         Vereinsführung, Leitliniengebung, Repräsentanz

·        Zweiter Vorsitzender                         Mitgliederbetreuung, Vertretung des Ersten Vorsitzenden

·        Schatzmeister                                   Beitragswesen, Rechnungswesen, Buchhaltung, Steuern

·        Schriftführer                                     Protokoll sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,  

Neben den genannten Ressorts verantworten die Vorstandsmitglieder weitere Aufgaben und Zuständigkeiten, gemäß einer detaillierten “Vorstandmatrix”. Der Vorstand tagt in der Regel im monatlichen Rhythmus. Die auf einer Vorstandssitzung gefassten Beschlüsse werden protokolliert.

2.1.1         Vereinssitz und Geschäftsstelle

Der Vereinssitz des Freundeskreises ist in der Geschäftsstelle in der Mathiasstraße 11 in 50676 Köln eingetragen.

2.2           Freunde

Die Freunde aktive, ordentliche Mitlgieder und sind in sechs Bereichen organisiert, die jeweils von einem Sprecher geleitet werden. Die Sprecher sollen spätestens zwei Monate nach den turnusmäßig Vorstandswahlen ebenfalls gewählt werden – Wiederwahl ist möglich. Regelmäßige Treffen aller Freunde – bereichsübergreifend – sollen angeboten werden.

2.2.1         Bereiche

Die sechs Bereiche sind integraler Bestandteil des gesamten Freundeskreises und ergänzen sich jeweils gegenseitig bei der Erreichung des Vereinszweckes. Bei der der Festlegung der internen Ziele und Maßnahmen soll dabei immer der übergeordnete Gedanke und Zweck des Freundeskreises im Vordergrund stehen und ist in den Zielen und Maßnahmen zu berücksichtigen, gleichzeitig ist auch ein reges und geselliges Miteinander aller Bereiche und ein Austausch zwischen den Mitgliedern ein wichtiges Merkmal des Freundeskreises.

2.2.1.1       Mitgliedergewinnung

Insbesondere die Vereinszwecke Erinnerungsort und Archiv werden beachtliche finanzielle Mittel bedürfen. Daher ist die kontinuierliche Mitgliedergewinnung und deren Betreuung sowie die Gewinnung von Sponsoren und/oder Spendern für den Freundeskreis unerlässlich. Dieser Bedeutung wird durch einen eigenen Bereich Rechnung getragen. Der Vorstand kann ein Budget für die Anwerbung neuer Freunde und Förderer bereitstellen, hat hierbei aber sicherzustellen, dass die Regelungen zum Erhalt der Gemeinnützigkeit eingehalten werden.

2.2.1.2       Veranstaltungen

Zur Steigerung der Bekanntheit und Attraktivität des Freundeskreises ist ein aktives Vereinsleben wichtig. Dazu zählen interne Veranstaltungen und Treffen, die ausschließlich den Freunden und/oder Fördern zugänglich sind, hierunter fallen insbesondere regelmäßige Treffen wie zum Beispiel Stammtische, die allen Mitgliedern die Möglichkeit geben sollen, sich über den aktuellen Stand der übrigen Bereiche auszutauschen und neue Ideen zu entwickeln. Darüber hinaus sollen auch externe Veranstaltungen etabliert werden, die die Vereinszwecke unterstützen und die Mitgliedergewinnung unterstützen können.

2.2.1.3       Denkmal

Als ein herausragender Vereinszweck ist die Errichtung eines öffentlich zugänglichen Erinnerungsraums für Marie-Luise Nikuta anzusehen. Hier sollen in einem eigenen Bereich ein Konzept, die Finanzierung und die Umsetzung/Errichtung eines Denkmals, eines Platzes oder einer Straße erarbeitet werden. 

2.2.1.4         Archiv

Als weiterer zentraler Aspekt der Vereinsarbeit des Freundeskreises ist die Einrichtung eines Archives anzusehen. In dem Archiv soll das Leben und Wirken von Marie-Luise Nikuta dokumentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Konzeption und der Aufbau sollen ebenfalls durch einen eigenen Bereich übernommen werden.

2.2.1.5         Vernetzung

Über einen eigenen Bereich soll auch der Kontakt zu anderen Kölner Mundartkünstlern bzw. deren Freunde und Förderer aufgenommen werden, um die Bedeutung dieser speziellen Kölner Eigenart und dieses Brauchtums im größeren Kontext zu verdeutlichen und die Rolle von Marie-Luise Nikuta in diesem Bereich einzuordnen.

2.2.1.6         Weiterentwicklung

Schließlich soll der Freundeskreis durch die Pflege und innovative Behandlung des karnevalistischen Liedguts junge Menschen für dieses Brauchtum begeistern und es somit in die nächsten Generationen getragen werden. Auch dies ist eine elementare Aufgabe des Freundeskreises, sich um den Erhalt dieses einzigartigen Kölner Brauchtums zu engagieren.

 2.2.2         Sprecher und Funktionen

Jeder Bereich entwickelt die individuellen Ziele und Maßnahmen des Bereiches eigenständig und durch Mehrheitsentscheidungen. Jeder Bereich soll sich einen Sprecher wählen, der als Ansprechpartner dem Vorstand zur Verfügung steht. Der Sprecher soll über die aktuellen Entwicklungen innerhalb des jeweiligen Bereiches dem Vorstand und den übrigen Mitgliedern berichten. Spätestens innerhalb von zwei Monaten nach den turnusmäßigen Vorstandswahlen, finden ebenfalls Wahlen zu den Bereichs-Sprechern statt – Wiederwahl ist möglich.

Neben den Sprechern der Bereiche kann der Vorstand besondere Aufgaben an von ihm benannte Funktionsträger übertragen. Berufung oder Abberufung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes.

 2.3           Förderer

Förderer sind passive Vereinsmitglieder, die entweder beitragszahlende Fördermitglieder des Freundeskreises oder vom Vorstand ernannte Ehrenmitglieder sind. Ehrenmitglieder können vom Vorstand vom Mitgliedsbeitrag be­freit werden.

2.3.1         Fördermitglieder

Förderer können an allen internen Veranstaltungen teilnehmen, die nicht ausschließlich den Freunden vorbehalten sind. Sie haben kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung oder in sonstigen Gremien.

 2.3.2          Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt. Sie können an allen teilnehmen, die nicht ausschließlich den Freunden vorbehalten sind. Ein Stimmrecht haben Ehrenmitglieder nicht.

2.4             Veranstaltungen

In dem Freundeskreis werden rund ums Jahr möglichst zahlreiche Veranstaltungen angeboten, die in der Regel vom Vorstand, von Bereichssprechern oder von Projektgruppen organisiert und durchgeführt werden. Als regelmäßiger Stamm­tisch zur Förderung des Vereinslebens findet das „Kölsche Verzäll“ [vierzehntägig] [freitags], [ab 20 Uhr] im Vereins­lokal statt. An diesem Termin ist in der Regel mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend. Über das Jahr verteilt sollen weitere Veranstaltungen stattfinden, die zum Teil auch öffentlich sind.

3            Mitgliedschaft

3.1           Erwerb der Mitgliedschaft

Interessenten, die Mitglied des Freundeskreises werden möchten, entscheiden sich entweder für die aktive Mitglied­schaft (Freunde) oder für die passive Mitgliedschaft (Förderer). Die Mitglied­schaft erfolgt durch schriftlichen (auch elektronischen) Antrag. Die Antragsunterlagen werden online zugänglich gemacht. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Aufnahmeantrag.

3.1.1         Aktive Mitgliedschaft

Für die Mitgliedschaft im Freundeskreis als Freund (aktives Mitglied), ist es von besonderer Bedeutung, dass sich diese Freunde ihrer aktiven Verantwortung gegenüber dem Verein bewusst sind. Freunde sind aufgefordert, sich in mindestens einem Bereich persönlich einzubringen und so die Ziele des Vereins, neben dem finanziellen Engagement, tatkräftig zu unterstützen und voranzubringen.  

3.1.2         Passive Mitgliedschaft

Neben den Freunden möchte der Verein auch Mitgliedern an sich binden, die sich nicht primär aktiv in das Vereinsleben einbringen können oder wollen, aber durch finanzielle Unterstützungen einen Beitrag als Förderer zur Erreichung der Vereinszwecke leisten möchten. Eine Teilnahme an den oben genannten Bereichen oder anderen Projekten wird von Fördern nicht erwartet, ist aber grundsätzlich möglich.

 3.1.3          Ehrenmitgliedschaft

Mitglieder und Nicht-Mitglieder können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

3.2           Beendigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich oder elektronisch an die Geschäftsstelle zu senden. Eine Kündigung ist zum Quartalsende möglich (siehe § 3 Absatz 5 der Satzung).

4            Beiträge

4.1           Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag für Förderer beträgt 7,00 monatlich. Er erhöht sich für Freunde auf 11,00 monatlich.

Der Vorstand ist berechtigt, in begründeten Fällen auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen ganz oder teilweise zu verzichten. Auf Antrag an den Vorstand können Schülern, Studenten unter 30 Jahren, Auszubildenden und Arbeitssuchenden die Aufnahmegebühr und der monatliche Mitgliedsbeitrag für ein Jahr auf 50 % reduziert werden. Ein erneuter Antrag kann nach Ablauf des Jahres gestellt werden.

Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden auf Antrag beitragsfrei geführt.

Ehrenmitglieder können durch den Vorstand von der Beitragspflicht befreit werden.

Der Mitgliedsbeitrag wird zu Beginn eines Quartals fällig. Das Mitglied kann den Beitrag auch jährlich im Voraus zahlen.

Wird die Zahlung zur Fälligkeit versäumt, wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 5,00 erhoben. Für jede vom Mitglied veranlasste oder verschuldete Rücklastschrift werden von diesem 10 erhoben.Für Mitgliedsbeiträge, die nicht als Jahresbeitrag in einer Summer entrichtet werden, wird für jede Zahlung eine Bearbetungsgebühr von 2,50 € erhoben.

Die Beitragspflicht endet mit Beendigung der Mitgliedschaft.

5.2           Sonderbeiträge

5.2.1         Erwerb von Tickets

Bei Veranstaltungen des Vereins, für die keine Tickets verkauft werden, kann der Vorstand einen Kos­tenbeitrag erheben. Dieser ist im Vorfeld bekannt zu geben. Er wird mit verbindlicher Anmeldung zur Veranstal­tung fällig und bei Nichterscheinen nicht erstattet. Bei Veranstaltungen des Vereins, für die Tickets verkauft werden, muss das Mitglied für seine Teilnahme in der Regel ein Ticket erwerben. Je nach Veranstaltung können den Mitgliedern Rabatte auf den externen Ticketpreis gewährt werden, oder, soweit eine Teilnahme an der Veranstaltung aus organisatorischen Gründen erforderlich ist, der Ticketpreis ganz erlassen werden.

5.3           Erstattung vereinsbezogener Auslagen

Sämtliche Auslagen für den Verein bedürfen der vorherigen Zustimmung des Schatzmeisters oder eines anderen Vorstandsmitgliedes. Auslagen, die 100 überschreiten, können nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung (Rechnungsempfänger Freundeskreis mit Angabe der vollständigen Vereinsanschrift) erstattet werden. Die Erstattung erfolgt in der Regel nach Vorkasse des Mitglieds, solange nicht vorher etwas anderes vereinbart wurde. Die Abrechnung erfolgt nur zu den aus den Quittungen ersichtlichen Beträgen ohne weitere Verrech­nungen durch Überweisung.

6            Sonstiges

6.1           Datenschutz

Den Mitgliedern ist bekannt, dass von allen Vereinsmitgliedern ein sogenanntes “Persönliches Profil” in einer elektronischen Datenbank angelegt wird. Sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, erklären sich die Mit­glieder mit der vereinsinternen Veröffentlichung (mit Ausnahme der Informationen zur Bankverbindung) einverstanden. Eine Weitergabe der persönlichen Angaben an außenstehende Dritte erfolgt nicht. Auch Mitglieder dürfen diese Daten, ohne Rücksprache mit dem Vorstand, weder in ihrer Gesamtheit noch in Teilen zu kommerziellen Zwecken verwenden.

Auf von Mitgliedern oder externen Fotografen oder anderen Personen auf unseren Veranstaltungen und bei weiteren offiziellen Terminen gefertigte Fotos, Film- und Videoaufnahmen, welche dem Verein zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Verein ohne Einschränkung und unentgeltlich verwendet und auch der Presse zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen siehe Anlage “Datenschutzerklärung”.

6.2       Anhänge zur Vereinsordnung 

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